Zur Karte

Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus in Sendelbach

Brunnenrainstraße 9 und 7 a, 97816 Sendelbach, Bayern

Versteigerung in 55 Tagen

Verkehrswert

621.000 €

Termin

18. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

621.000

Wertgrenzen
50 %70 %
310.500434.700

Mindestgebot: Unter 310.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 434.700 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001

Aktenzeichen

0002 K 0007/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 62.100 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Würzburg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %15.225 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.175 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.305 €
Summe Nebenkosten18.705 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

453.705 €

435.000 € Kaufpreis + 18.705 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung62.100 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 22.055 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus

Ort

97816 Sendelbach

Amtliche Objektbeschreibung

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Dreifamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Wohnfläche, rd. 92 m² (Wohnung Erdgeschoss), rd. 88 m² (Wohnung Obergeschoss), rd. 46 m² (Wohnung Dachgeschoss).

Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Dreifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Zelt- bzw. Walmdach) sowie um eine nicht unterkellerte, eingeschossige Doppelgarage mit Flachdach (zwei Fertigteilgaragen). Zwischen dem Wohnhaus und dem Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück befindet sich zudem ein Carport in Stahlbauweise. Dieser Carport befindet sich ca. hälftig auf dem Bewertungsgrundstück und hälftig auf dem Nachbargrundstück (ebenfalls Gegenstand der Wertermittlung).

Prinzipiell ist das Bewertungsgrundstück also ausgehend vom Nachbargrundstück überbaut, d.h. Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 2361/1, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1.

Ebenso ist das Garagengebäude auf dem Bewertungsgrundstück nur über das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 2361/1 anfahrbar, ohne dass hier entsprechend (dinglich gesicherte) Vereinbarungen getroffen wurden.

Das ursprünglich ca. 1934 errichte Wohnhaus, wurde ca. 2007 um den UG-Anbau und die Terrassen- u. Balkonanlage erweitert. Umfängliche Modernisierungen erfolgten mit Schwerpunkt Ende der 1970er Jahre und zwischen 2000 und 2007.

Wohnung Erdgeschoss Eigennutz durch Antragstellerin, Wohnungen Ober- u. Dachgeschoss vermietet, Überbau des Carports auf das Flurstück 2361 (ca. 19 m², ausgehend vom Nachbargrundstück 2361/1, Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Flurstück 2361/1, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1).

Energieausweis lag nicht vor.

Hinsichtlich der Baumängel und Bauschäden wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Voll unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus (Holz-Fertighaus mit konventionellem Keller) mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (zwei höhenversetzte Pultdächer), Baujahr ca. 2002, eigengenutzt, Wfl. rd. 129 m²

Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (zwei höhenversetzte Pultdächer). Zwischen dem Wohnhaus und dem Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Carport in Stahlbauweise. Dieser Carport befindet sich ca. hälftig auf dem Bewertungsgrundstück und hälftig auf dem Nachbargrundstück (ebenfalls Gegenstand der Wertermittlung).

Prinzipiell ist das Nachbargrundstück also ausgehend vom Bewertungsgrundstück überbaut, d.h. Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Bewertungsgrundstück, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1. Ebenso ist das Garagengebäude auf dem Nachbargrundstück nur über das Bewertungsgrundstück anfahrbar, ohne dass hier entsprechend (dinglich gesicherte) Vereinbarungen getroffen wurden.

Das ursprünglich 2002 errichtete Wohnhaus, wurde ca. zwischen 2003 und 2004 um die Terrassendecke erweitert. Im Übrigen wurden keine nennenswerten Erweiterungen/ Umbauten bzw. Modernisierungen seit dem Ursprungsbaujahr ausgeführt.

Immobilie eigengenutzt, d.h. Mietverhältnisse bestehen nicht.

Energieausweis lag nicht vor.

Hinsichtlich der Baumängel und Bauschäden wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.