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Wohnhaus in Burgstetten-Burgstall

Röteweg 10, 71576 Burgstetten-Burgstall, Baden-Württemberg

Versteigerung in 32 Tagen

Verkehrswert

430.000 €

Termin

26. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

430.000

Wertgrenzen
50 %70 %
215.000301.000

Mindestgebot: Unter 215.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 301.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

26. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Ludwigsburg

Versteigerungsort

Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 35-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 19. Oktober 2026

  • 43.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 26. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigsburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %15.050 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.505 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %903 €
Summe Nebenkosten17.458 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

318.458 €

301.000 € Kaufpreis + 17.458 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung43.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.261 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohnhaus

Ort

71576 Burgstetten-Burgstall

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 35-24: Wohnhaus in Burgstetten-Burgstall

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.