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Wohngebäude in Sylt

Maybachstraße 20a, 25980 Sylt, Schleswig-Holstein

Termin aufgehoben (23. Oktober 2026)

Das Gericht hat diesen Termin aufgehoben. Ein neuer Termin kann noch bestimmt werden, siehe amtliche Bekanntmachung.

Verkehrswert

1.000.000 €

Termin

23. Oktober 2026

Termin aufgehoben

Verkehrswert

1.000.000

Wertgrenzen
50 %70 %
500.000700.000

Mindestgebot: Unter 500.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 700.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

23. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Termin aufgehoben

Amtsgericht

Niebüll

Versteigerungsort

Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

7 K 33-25

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %45.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %3.500 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.100 €
Summe Nebenkosten51.100 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

751.100 €

700.000 € Kaufpreis + 51.100 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung100.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 35.490 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohngebäude

Ort

25980 Sylt

Amtliche Objektbeschreibung

7 K 33-25: Wohngebäude in Sylt OT Westerland

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.