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Eigentumswohnung in Sylt

Bomhoffstraße 5, 25980 Sylt, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 22 Tagen

Verkehrswert

445.000 €

Termin

16. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

445.000

Wertgrenzen
50 %70 %
222.500311.500

Mindestgebot: Unter 222.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 311.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

16. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Niebüll

Versteigerungsort

Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

7 K 27-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 9. Oktober 2026

  • 44.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 16. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Niebüll
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %20.280 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.560 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %936 €
Summe Nebenkosten22.776 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

334.776 €

312.000 € Kaufpreis + 22.776 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung44.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.818 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

25980 Sylt

Amtliche Objektbeschreibung

7 K 27-25: Eigentumswohnung in Sylt OT Westerland

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.