Bomhoffstraße 5, 25980 Sylt, Schleswig-Holstein
Verkehrswert
445.000 €
Termin
16. Oktober 2026
10:00 Uhr
445.000€
Mindestgebot: Unter 222.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 311.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
16. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
7 K 27-25
Nächste Schritte
Freitag, 9. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 16. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
334.776 €
312.000 € Kaufpreis + 22.776 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.818 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
25980 Sylt
7 K 27-25: Eigentumswohnung in Sylt OT Westerland
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.