Lange Straße 1, 48727 Billerbeck, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
490.000 €
Termin
13. November 2026
10:00 Uhr
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
490.000€
Mindestgebot: Unter 245.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 343.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Coesfeld, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld, Etage 1., Sitzungssaal 104
Aktenzeichen
0008 K 0028/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
368.039 €
343.000 € Kaufpreis + 25.039 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.390 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Wohnfläche
371 m²
Preis je m²
1.321 €
Grundstücksfläche
530 m²
Nutzungsstatus
Vermietet
Ort
48727 Billerbeck
Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäude aus dem Jahr 1724 in der Ortsmitte von Billerbeck, am Beginn der Fußgängerzone in unmittelbarer Nachbarschaft des Domes. Auf dem 530 m² großen Grundstück steht zusätzlich das freistehende Einfamilienhaus Ludgeristraße 2a aus dem Baujahr 1977, das über einen eigenen Zugang von der Ludgeristraße verfügt.
Das Vorderhaus wird im Erdgeschoss gewerblich genutzt, mit zwei vermieteten Ladenlokalen, während sich im Dachgeschoss und im rückwärtigen Nebengebäude drei Wohneinheiten befinden, von denen eine eigengenutzt und zwei vermietet sind. Das Einfamilienhaus mit rund 141 m² Wohnfläche wird derzeit von einer Miteigentümerin selbst genutzt.
Beide Gebäude weisen einen erheblichen Instandhaltungs- und Modernisierungsstau auf, insbesondere bei Bädern, Elektroinstallation und Dachdämmung, zudem konnte das Hauptgebäude wegen verweigerten Zutritts nur von außen besichtigt werden. Für Käufer mit Interesse an einem historischen Ortskernobjekt bietet die zentrale Lage am Dom deutliches Aufwertungspotenzial.
Klaava Pro
Nach den Ermittlungen der Gutachterin handelt es sich bei der zu bewertenden Immobilie Lange Straße 1, Ludgeristraße 2a in Billerbeck um das mit mehreren Gebäuden bebaute Grundstück Gemarkung Stadt Billerbeck, Flur 2, Flurstück 460 zur Größe von 530 qm. Beim Gebäude Lange Straße 1 handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäude. Ursprüngliches Baujahr vermutlich 1724. Im Rahmen der Wertermittlung wurde von folgenden Wohn- und Nutzflächen ausgegangen: Vorderhaus Erdgeschoss Laden rechts, Nebenräume, WC-Anlage rd. 100 qm, Laden links, 1 Raum rd. 39 qm, Dachgeschoss Wohnung vorne rund 57 qm, Dachgeschoss Wohnung hinten mit Spitzboden rund 108 qm, Nebengebäude mit Zimmer im Vorderhaus rund 65 qm.
Beim Gebäude Ludgeristraße 2a handelt es sich um ein Einfamilienhaus. Baujahr 1977. Wohnfläche gemäß Gutachten 141 qm.
Eine vollständige Besichtigung der Immobilie wurde der Gutachterin durch die Beteiligten nicht gestattet.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Befunde des Gutachters · 8 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.