Hauptstraße 22, Sankt Johann, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
128.000 €
Termin
21. Oktober 2026
14:00 Uhr
128.000€
Mindestgebot: Unter 64.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 89.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
21. Oktober 2026 · 14:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Mayen, Saal 220
Aktenzeichen
0002 K 0014/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 21. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
95.220 €
90.000 € Kaufpreis + 5.220 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.563 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
Sankt Johann
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Laut Gutachten ist das Grundstück mit einem Wohnhaus mit Anbau und Schuppen bebaut/eigengenutzt (Baujahr nicht bekannt, vermutlich um 1920; Anbau um 1975).
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
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