Zur Karte

Unbebautes Grundstück in Tübingen

Lustnauer Straße 26, 72074 Tübingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 34 Tagen

Verkehrswert

2.000.000 €

Termin

28. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

2.000.000

Wertgrenzen
50 %70 %
1.000.0001.400.000

Mindestgebot: Unter 1.000.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 1.400.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

28. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Tübingen

Versteigerungsort

Schellingstraße 9, 72072 Tübingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

2 K 46-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 21. Oktober 2026

  • 200.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Tübingen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %70.000 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %7.000 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %4.200 €
Summe Nebenkosten81.200 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

1.481.200 €

1.400.000 € Kaufpreis + 81.200 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung200.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 70.980 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Unbebautes Grundstück

Ort

72074 Tübingen

Amtliche Objektbeschreibung

2 K 46-24: Unbebautes Grundstück in Tübingen OT Pfrondorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.