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1-Zimmer-Wohnung in Leinfelden-Echterdingen

Mörikestraße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 76 Tagen

Verkehrswert

150.000 €

Termin

9. Dezember 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

150.000

Wertgrenzen
50 %70 %
75.000105.000

Mindestgebot: Unter 75.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 105.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

9. Dezember 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 66-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 2. Dezember 2026

  • 15.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 9. Dezember 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Esslingen am Neckar
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %5.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %525 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %315 €
Summe Nebenkosten6.090 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

111.090 €

105.000 € Kaufpreis + 6.090 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung15.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

1-Zimmer-Wohnung

Ort

70771 Leinfelden-Echterdingen

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 66-25: 1-Zimmer-Wohnung in Leinfelden-Echterdingen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.