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Wegeflächen in Burscheid

Brucher Mühlenstraße, 51399 Burscheid, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 39 Tagen

Termin

2. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

2. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Leverkusen, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 9, 51379 Leverkusen, Etage E, Sitzungssaal 1

Aktenzeichen

0042 K 0035/2020

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 26. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 2. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Leverkusen in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Wegeflächen

Ort

51399 Burscheid

Amtliche Objektbeschreibung

Vormals einzeln geführte Versteigerungsverfahren für acht Grundstücke, die nun verbunden sind und laut jeweiligen Sachverständigengutachten (zum Wertermittlungsstichtag 11.03.2021) bestehen aus:

Ein vollständig erschlossenes Grundstück (Flurstück 626) unter der Anschrift ‚Brucher Mühlenstraße 2, 51399 Burscheid‘ mit Bebauung durch ein unterkellertes, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1906) und einen unterkellerten, eingeschossigen Anbau in Massivbauweise (Baujahr ca. 1991) sowie einer Doppelgarage und einer Einzelgarage mit Schuppen in Massivbauweisen. Haus und Anbau bestehen aus vier Wohnungen, nämlich

- familienintern genutztes Kellergeschoss-Appartement (ca. 50 m² Wohnfläche),

- eigengenutzte 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss (ca. 96 m² Wohnfläche),

- vermietete 2-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss (ca. 74 m² Wohnfläche mit vorgesehener Dachterrasse auf dem Anbau) sowie

- vermietete 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss (ca. 46 m² Wohnfläche).

Bauaufsichtsrechtlich genehmigt sind jedoch nur ein Büroraum im Keller (ca. 50 m² Nutzfläche) sowie je eine Wohnung im Erdgeschoss (ca. 96 m²) sowie Ober- und Dachgeschoss (ca. 120 m²), mit einer Nachgenehmigung ist nicht zu rechnen. Teil-Sanierungen erfolgten in 1991 (Umbau und Erdgeschoss-Wohnung) und 2016 (Obergeschoss); es besteht aber noch teils erheblicher Fertigstellungsbedarf.

Weiterhin Flurstück 413 als verwildertes Brachland im Außenbereich gem. § 35 BauGB mit Aufbau durch einem massiven, baufällig erscheinenden Schuppen und sechs, teils asphaltierte, teils unbefestigte Straßengrundstücke ohne Randabschlüsse im Außenbereich gem. § 35 BauGB, die als Teil einer Privatstraße / Abzweig der Brucher Mühlenstraße zur Erschließung der Häuser Brucher Mühlenstraße 2, 4, 6, 8, 10 in 51399 Burscheid sowie des Brachlandes dienen und teils mit entsprechenden Wegerechten belastet sind.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.