18556 Altenkirchen, Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrswert
9.000 €
Termin
8. Oktober 2026
10:30 Uhr
9.000€
Mindestgebot: Unter 4.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 6.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
8. Oktober 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Frankendamm 17, 18439 Stralsund
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
704 K 86-25
Nächste Schritte
Donnerstag, 1. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 8. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
6.408 €
6.000 € Kaufpreis + 408 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 304 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Unbebautes Grundstück
Grundstücksfläche
1.028 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
18556 Altenkirchen
Unbebautes Grundstück in der dörflichen Lage Schwarbe, einem Ortsteil von Altenkirchen auf der Halbinsel Wittow in Mecklenburg-Vorpommern. Das Flurstück 146 liegt ruhig und naturnah zwischen Küste, Feldern und Wald, etwa 4 km nördlich von Altenkirchen und bekannt für die Nähe zum naturbelassenen Strand Schwarbe.
Das Grundstück mit einem ca. dreieckigen Zuschnitt von 1.028 m² besitzt eine Straßenfrontlänge von etwa 55,50 m und eine maximale Tiefe von etwa 33,70 m. Es liegt in sehr leichter Hanglage etwa 0,5 m unter Straßenniveau an der Straße Zur Donitz. Das Reihengrundstück ist nicht eingefriedet, weist Baum- und Buschgruppen sowie Wiesenbewuchs auf und wird von Bäumen entlang der Straße gesäumt.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und stellt aus Gutachtersicht eine Arrondierungsfläche dar. Eine eigenständige Bebaubarkeit ist aufgrund der beachtlichen Baulücke zwischen benachbarten Gebäuden fraglich. Medial liegt die Stromleitung in der Straße vor, es existieren jedoch keine eigenen Grundstücksanschlüsse für Wasser oder Abwasser.
Klaava Pro
704 K 86-25: Unbebautes Grundstück in Altenkirchen OT Schwarbe
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.