Bad Kleinener Chaussee 16, 23996 Bad Kleinen, Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrswert
216.000 €
Termin
27. Oktober 2026
09:30 Uhr
216.000€
Mindestgebot: Unter 108.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 151.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
27. Oktober 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Bahnhofstraße 2, 23936 Grevesmühlen
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
30 K 40-25
Nächste Schritte
Dienstag, 20. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 27. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
161.268 €
151.000 € Kaufpreis + 10.268 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.656 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Reihenmittelhaus
Ort
23996 Bad Kleinen
30 K 40-25: Reihenmittelhaus in Bad Kleinen OT Gallentin
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.