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2-Raum-Wohnung in Wittenförden

Bönebütteler Straße 5, 19073 Wittenförden, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 27 Tagen

Verkehrswert

65.000 €

Termin

21. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

65.000

Wertgrenzen
50 %70 %
32.50045.500

Mindestgebot: Unter 32.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 45.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

21. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Schwerin

Versteigerungsort

Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

57 K 15-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 14. Oktober 2026

  • 6.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 21. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Schwerin
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %2.760 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %230 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %138 €
Summe Nebenkosten3.128 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

49.128 €

46.000 € Kaufpreis + 3.128 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung6.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.332 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

2-Raum-Wohnung

Ort

19073 Wittenförden

Amtliche Objektbeschreibung

57 K 15-25: 2-Raum-Wohnung in Wittenförden

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.