Wallstraße 14, 67251 Freinsheim, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
306.000 €
Termin
19. Januar 2027
09:00 Uhr
306.000€
Mindestgebot: Unter 153.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 214.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
19. Januar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Dürkheim, Saal 7
Aktenzeichen
0001 K 0021/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 12. Januar 2027
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 19. Januar 2027
ca. März 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
226.412 €
214.000 € Kaufpreis + 12.412 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.850 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Reihenhaus
Ort
67251 Freinsheim
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Reihenhausgrundstück insgesamte Größe 357 qm;
Ursprungsbaujahr ca. 18 Jhdt. (geschätzt); fiktives Baujahr: 1962
Wohn- und Geschäftshaus, zweigeschossig, unterkellert mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Ehemaliges Ladengeschäft mit Nebenräumen und zwei Wohnungen. Das Gebäude war bei Begutachtung nahezu vollständig entkernt, es befindet sich derzeit im Rohzustand und ist leerstehend.
Grundstück liegt innerhalb der Denkmalzone "Altstadt."
Der überbauende Teil des Wohnhauses wurde bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt. Umbaumaßnahmen wurden seitens der Verbandsgemeinde bewilligt. Es liegt eine Baugenehmigung vom 19.01.2023 vor. Für die Wertermittlung wurde die Wiederherstellung eines bewohnbaren Zustands unterstellt.
Alle Angaben ohne Gewähr!;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
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