Gaustraße 35, 67098 Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz
Termin
8. Dezember 2026
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
8. Dezember 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Dürkheim, Saal 7
Aktenzeichen
0001 K 0013/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 1. Dezember 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 8. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
67098 Bad Dürkheim
Eigentumswohnung Nr. 13 im Dachgeschoss mit zwei Dachterrassen (ca. 77,90 qm): Bad, Küche, Zimmer, Wohnen, Flur, Schlafen und Terrasse
Die Wohnung ist derzeit vermietet.
Es konnte ein Teil des Gemeinschaftseigentums und der Kellerraum nicht besichtigt werden.
Hinweise zum Gebäude:
Baujahr des Mehrfamilienhauses gewichtet ca. 1975 (Wiederaufbau um 1947, mit Umbauten/Erweiterungen bis 2006)
Energieausweis liegt nicht vor. Energieeffizienzklasse wird als ungenügend / nicht zeitgemäß geschätzt.
Der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz befindet sich in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand. Zahlreiche Gewerke sind schadhaft und/oder befinden sich nicht in einem gepflegten Zustand.
Spuren von Vandalismus und Schimmel waren stellenweise ersichtlich.
Unterhaltungsstau und Schäden wurden mit 6.000,00 EUR wertmindernd berücksichtigt.
Alle Angaben ohne Gewähr!;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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