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Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden in Oschersleben

Straße der Einheit 48, 39387 Oschersleben, Sachsen-Anhalt

Termin aufgehoben (3. November 2026)

Das Gericht hat diesen Termin aufgehoben. Ein neuer Termin kann noch bestimmt werden, siehe amtliche Bekanntmachung.

Verkehrswert

77.000 €

Termin

3. November 2026

Termin aufgehoben

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

77.000

Wertgrenzen
50 %70 %
38.50053.900

Mindestgebot: Unter 38.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 53.900 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

3. November 2026 · 13:00 Uhr

Termin aufgehoben

Amtsgericht

Oschersleben

Versteigerungsort

Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

15 K 2-22

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %2.700 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %270 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %162 €
Summe Nebenkosten3.132 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

57.132 €

54.000 € Kaufpreis + 3.132 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung7.700 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.738 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden

Ort

39387 Oschersleben

Amtliche Objektbeschreibung

15 K 2-22: Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden in Oschersleben OT Hornhausen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.