Fichtenweg 36, 65527 Niedernhausen, Hessen
Verkehrswert
659.000 €
Termin
10. November 2026
10:00 Uhr
659.000€
Mindestgebot: Unter 329.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 461.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
10. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgerichtsgebäude, Saal 2 (Gerichtsstraße 1, 65510 Idstein)
Aktenzeichen
0042 K 0009/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 3. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 10. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
492.348 €
461.000 € Kaufpreis + 31.348 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 23.373 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Mehrfamilienhaus
Wohnfläche
301,9 m²
Preis je m²
2.183 €
Grundstücksfläche
785 m²
Ort
65527 Niedernhausen
Klaava Pro
lfd. Nr. 1, Gemarkung Niedernhausen, Flur 21, Flurstück 7, Hof-und Gebäudefläche, Fichtenweg 36, 785 qm
Beschrieb ohne Gewähr:
Mehrfamilienhaus mit Garage
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.