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Mehrfamilienhaus in Mainleus Schwarzach

Am Kohlet 23, 95336 Mainleus Schwarzach, Bayern

Versteigerung in 21 Tagen

Verkehrswert

85.500 €

Termin

15. Oktober 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

85.500

Wertgrenzen
50 %70 %
42.75059.850

Mindestgebot: Unter 42.750 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 59.850 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

15. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Bayreuth, Justizgebäude III, Sitzungssaal E.520

Aktenzeichen

0061 K 0023/2021

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 8. Oktober 2026

  • 8.550 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Bayreuth in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %2.100 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %300 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %180 €
Summe Nebenkosten2.580 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

62.580 €

60.000 € Kaufpreis + 2.580 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung8.550 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.042 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

95336 Mainleus Schwarzach

Amtliche Objektbeschreibung

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus (Altbestand), einem kleinen Nebengebäude, einem Teil eines Rohbaues (Mehrfamilienwohnhaus) und einem Teil einer Doppelgarage

Einfamilienwohnhaus: Es handelt sich um ein voll unterkellertes, eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Spitzboden nicht ausgebaut. Vorhanden sind laut Plan 4 Zimmer, 2 Küchen, Bad/WC, Speisekammer und WC. Baujahr laut Angaben 1952

Mehrfamilienwohnhaus: Es handelt sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 3 geplanten Wohnungen im Rohbau. Baubeginn 1996/1997

Doppelgarage: Es handelt sich nach äußerem Anschein um eine nicht unterkellerte Doppelgarage mit, lt. Angaben ausgebautem Dachbereich, zu KFZ-Einstellzwecken. Baujahr lt. Angabe 1988

Nebengebäude: Es handelt sich nach äußerem Anschein um ein nicht unterkellertes, eingeschossiges, massives Funktionsgebäude zu Lagerzwecken.;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

bebaut mit einem Teil eines Rohbaues (Mehrfamilienwohnhaus) und dem überwiegenden Teil einer Doppelgarage;

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

bebaut mit dem Teil eines Mehrfamilienhauses (Rohbaues eines Mehrfamilienwohnhaus);

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.