Lfd. Nr. 2: unbebaute Wiesenfläche, 55758 Sien, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
75.285 €
Termin
9. November 2026
10:00 Uhr
75.285€
Mindestgebot: Unter 37.643 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 52.700 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
9. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
0011 K 0022/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Montag, 2. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 9. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
56.074 €
53.000 € Kaufpreis + 3.074 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.687 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Lfd. Nr. 1: unbebauter Wald
Ort
55758 Sien
Eingetragen im Grundbuch von Sien
| lfd.Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Sien | Flur 1, Flurstück 37 | Waldfläche Am Hirtenstäbel | 422 | 1179 BV 1 |
| 2 | Sien | Flur 8, Flurstück 37/1 | Landwirtschaftsfläche In der Schloßwies | 500 | 1179 BV 3 |
| 3 | Sien | Flur 8, Flurstück 39/2 | Gebäude- und Freifläche, Waldfläche Landwirtschaftsfläche, Schloßstraße 4 | 1.799 | 1179 BV 4 |
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
;
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.