Brand, Ottenhof, Bayern
Verkehrswert
26.150 €
Termin
24. September 2026
09:00 Uhr
26.150€
Mindestgebot: Unter 13.075 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 18.305 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
24. September 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bayreuth, Justizgebäude III, Sitzungssaal E.520
Aktenzeichen
0061 K 0076/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Donnerstag, 17. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
18.774 €
18.000 € Kaufpreis + 774 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 913 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Ort
Ottenhof
Die zu bewertende Fläche ist eine reine Forstfläche und befindet sich im Außenbereich.
Die Gegend ist vom Veldensteiner Forst geprägt und durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Zusammenhänge im Bereich der intensiven Forstnutzung und -vermarktung gekennzeichnet.
Das Gebiet liegt im Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst. Die zu bewertende Fläche zusätzlich im gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet.;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.