Friedrich-Ebert-Platz, 77933 Lahr, Baden-Württemberg
Verkehrswert
1.636.500 €
Termin
13. November 2026
09:30 Uhr
1.636.500€
Mindestgebot: Unter 818.250 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 1.145.550 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal I ( Raum 107)
Aktenzeichen
0012 K 0014/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
1.212.468 €
1.146.000 € Kaufpreis + 66.468 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 58.102 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Innerstädtische Brachfläche
Ort
77933 Lahr
Objektbeschreibung und Lage (lt. Mitteilung d. Sachverständigen)
Innerstädtische Brachfläche, unbebautes Sondergebiets-Grundstück - derzeit zu rund 50% aufgrund Gewerbemietvertrags als unbefestigte, grob geschotterte PKW-Abstellfläche genutzt.
Lt. Bebauungsplan („AREAL STADTBAHNHOF" - rechtsverbindlich seit 07. April 2001) vorgesehene Nutzung: Hotel, Büro-/Dienstleistungseinrichtungen
Das Bewertungsgrundstück liegt in direkter Nachbarschaft zu einem Einkaufszentrum, an der Bundesstrasse B 415 sowie rund 800 m zum Lahrer Stadtzentrum/Altstadt entfernt.
Das Grundstück ist zum Großteil ebenerdig angelegt mit leichtem Erdwall (Südgrenze Grundstück) und basis-erschlossen.
Es handelt sich um eine Fläche, die im Rahmen der kontinuierlichen Erfassung altlastenverdächtiger Flächen im Ortenaukreis erhoben wurde. Bei Erdarbeiten bzw. Eingriffen in den Untergrund im Rahmen zukünftiger Baumaßnahmen ist zu beachten, dass die anfallenden Aushubmassen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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