Im Neugländ 5, 77966 Kappel, Baden-Württemberg
Verkehrswert
495.000 €
Termin
16. Oktober 2026
09:30 Uhr
495.000€
Mindestgebot: Unter 247.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 346.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
16. Oktober 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal I ( Raum 107)
Aktenzeichen
0012 K 0008/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Freitag, 9. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 16. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
367.126 €
347.000 € Kaufpreis + 20.126 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.593 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eingeschossiges Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten
Ort
77966 Kappel
Vollunterkellertes eingeschossiges Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Baujahr 1978, Ausbau Dachgeschoss 1983/84, Doppelcarport Baujahr 1996 Das Wohnhaus verfügt über eine 4,5-Zimmer-Wohnung mit Bad, Wohnküche, Terrasse und Balkon im Erdgeschoss, ca. 105 m² Wohnfläche und eine 2-Zimmer-Wohnung mit offenem Küchenbereich, Bad und zwei Balkonen im Dachgeschoss, überschläglich ca. 85 m² Wohnfläche.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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