Walter-Rathenau-Straße 14, 39245 Gommern, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
59.001 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
59.001€
Mindestgebot: Unter 29.501 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 41.301 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0002/2022
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
43.378 €
41.000 € Kaufpreis + 2.378 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.079 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
gewerblich genutztes Grundstück
Ort
39245 Gommern
lfd. Nr. 1
Grundstück ursprünglich ca. 1950 bebaut und als Standort der Schuhfabrik Roter Stern genutzt; 2019 Rückbau des Gebäudes bis auf Bodenplatte und Versiegelung; als Altlastenverdachtsfläche registriert; im Sanierungsgebiet gelegen; Trafohaus (ungenutzt), von dem ein Überbau ausgeht; Grundstück derzeit ungenutzt
lfd. Nr. 2
unbebautes Grundstück; Grundstück ist Bestandteil eines Wassergrabens ("Alte Ehle"); keine Bebauung möglich; gelegen im Sanierungsgebiet der Stadt Gommern
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.