Martin-Schwantes-Straße 48, 39245 Gommern, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
100.000 €
Termin
20. Oktober 2026
10:00 Uhr
100.000€
Mindestgebot: Unter 50.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 70.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
20. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0016/2024
Nächste Schritte
Dienstag, 13. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 20. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
74.060 €
70.000 € Kaufpreis + 4.060 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.549 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
39245 Gommern
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²) weitere Nebengebäude auf Grundstück Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt", bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gem. § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichbetrag gem. § 154 BauGB zu zahlen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.