Schwarzer Friedensstraße 28, 39240 Schwarz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
140.000 €
Termin
20. Oktober 2026
10:00 Uhr
140.000€
Mindestgebot: Unter 70.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 98.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
20. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstraße 96, Raum 308
Aktenzeichen
0003 K 0007/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 13. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 20. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
103.684 €
98.000 € Kaufpreis + 5.684 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.969 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
gewerblich genutztes Grundstück
Ort
39240 Schwarz
lfd. Nr. 1, Gemarkung Schwarz, Flur 1, Flurstück 1003, Wohn- und Betriebsfläche für Land- und Forstwirtschaft, Schwarzer Friedensstraße 28, 16.639 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.06.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Weitere Informationen siehe amtliche Bekanntmachung.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.