Schulplatz 10, Löbnitz, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
20.000 €
Termin
15. Oktober 2026
10:00 Uhr
20.000€
Mindestgebot: Unter 10.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 14.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
15. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss)
Aktenzeichen
0003 K 0011/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Donnerstag, 8. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 15. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
14.812 €
14.000 € Kaufpreis + 812 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
3.216 m²
Baujahr
ca. 1900
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
Löbnitz
Ehemaliges Gutshaus als Wohnbrache in Köthen (Anhalt), Ortsteil Löbnitz an der Linde, innerörtlich am nordöstlichen Ortsrand gelegen, mit Busanbindung in fußläufiger Entfernung. Der Gutachter stuft die Wohnlage als einfach und dörflich ein. Das freistehende Wohnhaus wurde vermutlich um 1900 als Gutshaus in Mauerwerksbauweise errichtet und verfügt über Kellergeschoss, Erdgeschoss und zwei Dachgeschosse mit einer geschätzten Netto-Raumfläche von etwa 620 Quadratmetern.
Auf das Erdgeschoss und das erste Dachgeschoss als Hauptnutzungsebenen entfallen davon rund 345 Quadratmeter. Das Grundstück ist seit 2007 überwiegend ungenutzt und leerstehend, lediglich im nordöstlichen Bereich erfolgt eine Nutzung durch Dritte zu Lager- und Abstellzwecken. Auf dem Grundstück befinden sich zudem eine Stallruine sowie fünf Garagen, ein Stall, ein Schuppen und weitere Kleingebäude.
Da seit dem Leerstand 2007 keine Instandhaltung mehr erfolgte, sind umfangreiche Ausbaugewerke und auch erhebliche Teile der Rohbaugewerke schadhaft, sodass eine grundlegende Instandsetzung und Modernisierung zwingend erforderlich ist. Die Stallruine ist wegen eingestürzter Dachkonstruktion nicht mehr nutzbar, während die Nebengebäude trotz Alters noch als solche genutzt werden können.
Klaava Pro
lfd. Nr. 1, Gemarkung Löbnitz, Flur 6, Flurstück 36/2, Gebäude- und Freifläche, Schulplatz 10, Größe: 3216 m²
Gutshaus, Wohnbrache
Wohnhaus:
freistehend, KG, EG, 2 DG; um 1900 als Gutshaus errichtet, kaum modernisiert. Mauerwerksbauweise, ca. 620 m² geschätzte Netto-Raumfläche (ca. 345 m² im EG und 1. DG). Seit 2007 leerstehend ohne Instandhaltung. Nicht zeitgemäß nutzbar, erhebliche Schäden an Rohbau und Ausbau. Grundlegende Sanierung zwingend erforderlich.
Stallruine:
freistehend, nur noch Umfassungswände und Reste von Innenwänden erhalten. Dach und Decken komplett eingestürzt. Baujahr ca. 1900, Mauerwerk, nicht mehr nutzbar.
Nebengebäude (5 Garagen, Stall, Schuppen):
überwiegend in Reihe, eingeschossig. Baujahr vor 1990, kaum modernisiert. Mauerwerksbauweise, teils instandgehalten, als Nebengebäude noch nutzbar.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Befunde des Gutachters · 2 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.