Halberstädter Straße 116/118, 39112 Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
185.000 €
Termin
9. Dezember 2026
10:00 Uhr
185.000€
Mindestgebot: Unter 92.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 129.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
9. Dezember 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Magdeburg, Saal 1
Aktenzeichen
0038 a K 0020/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 9. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
136.482 €
129.000 € Kaufpreis + 7.482 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.540 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gewerbeeinheit (z.B. Laden
Ort
39112 Magdeburg
Teileigentum (Gewerbe) 1. Obergeschoss rechts VH, 157m² Nutzfläche (Empfang, 2 WC, 5 Büroräume, 1 Archivraum, Teeküche mit einfachem Küchenblock - ohne Wert) und ein Kellrraum. Eigennutzung lt. Aktenlage. Weiterer Zugang über Laubengang vorhanden. Klimananlage vorhanden (Set). Ein PKW Stellplatz ist zugeordnet. Baulasten bestehen (lt. Gutachten nicht wertmindernd). Weitere Details, Exposé und Gutachten (download) über www.zvg.com.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.