77740 Peterstal, Baden-Württemberg
Termin
13. November 2026
09:30 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Offenburg, Außenstelle, Zeller Str. 38, Offenburg, Erdgeschoss , Saal 11
Aktenzeichen
0002 K 0005/2022
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
77740 Peterstal
lfd. Nr. 1:
Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus in Holz-Fertigbauweise und Keller in Massivbauweise und einer Doppelgarage in Massivbauweise. Baujahr 2014. Wohnfläche KG-DG ca. 136 m². Getätigte Flächenzukäufe von Flst. Nr. 141/105 und 141/106 sind noch nicht im Grundbuch 798 eingetragen.
lfd. Nr. 2:
Ein unbebautes Baugrundstück, das in den Flurkarten durch Zusammenlegung mit Flst. Nr. 141/3 vereinigt und darin aufgegangen ist. Dies ist im Grundbuch noch nicht vollzogen.
lfd. Nr. 3:
Ein unbebautes Baugrundstück, das in den Flurkarten durch Zusammenlegung mit Flst.Nr. 141/3 vereinigt und darin aufgegangen ist. Dies ist im Grundbuch noch nicht vollzogen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.