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Einfamilienhaus in Griesbach

Kurhausweg 2, 77740 Griesbach, Baden-Württemberg

Versteigerung in 15 Tagen

Termin

9. Oktober 2026

09:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

9. Oktober 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Offenburg, Außenstelle, Zeller Str. 38, Offenburg, Erdgeschoss, Saal 12

Aktenzeichen

0002 K 0013/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 2. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 9. Oktober 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Offenburg in Baden-Wuerttemberg
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

77740 Griesbach

Amtliche Objektbeschreibung

Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus mit integrierter Garage im Kellergeschoss bebaut. Starke Hanglage; Lage im Ortskern. Das Gebäude ist zweigeschossig, unterkellert; nicht ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr unbekannt; Erweiterung 1960; Modernisierungen 2000 und 2015; überschlägige Wohnfläche rund 140 m²

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.