Weiherstraße 2, 56154 Oppenhausen, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
185.000 €
Termin
20. November 2026
10:00 Uhr
185.000€
Mindestgebot: Unter 92.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 129.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
20. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Sankt Goar, Bismarckweg 3-4, 56329 Sankt Goar, Sitzungssaal 115
Aktenzeichen
0001 K K 0021/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Freitag, 13. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 20. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
136.482 €
129.000 € Kaufpreis + 7.482 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.540 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
56154 Oppenhausen
Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohnhaus mit Garage; keine Innenbesichtigung durch den Gutachter möglich
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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