Hauptstraße 19, Neukirchen, Hessen
Verkehrswert
238.040 €
Termin
18. November 2026
09:00 Uhr
238.040€
Mindestgebot: Unter 119.020 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 166.628 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
18. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, EG, Saal 11
Aktenzeichen
0004 K 0025/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 11. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 18. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
178.356 €
167.000 € Kaufpreis + 11.356 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.467 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
Neukirchen
Bei dem Grundstück Nr. 21 des Bestandsverzeichnisses handelt es sich um eine Hofreite, bestehend auf Einfamilienhaus mit Erd-, Ober- und nicht ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1740, teilunterkellert, Wohnfläche ca. 141 qm, sowie Stallgebäude. Es besteht Denkmalschutz. Erheblicher Renovierungs- und Sanierungsstau. Holzkohleeinzelofenbeheizung, keine Sanitäranlagen, veraltete Elektroinstallation, geringe Deckenhöhe, ausgetretene Holztreppen.
Bei den Grundstücken Nr. 2, 3, 8, 11 und 24 des Bestandsverzeichnisses handelt es sich um Baugrundstücke. Das Grundstück Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses ist nur über das Grundstück Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses erreichbar. Hinsichtlich der Grundstücke Nr. 3, 8, 10 und 21 besteht Denkmal-beziehungsweise Denkmalensembleschutz.
Bei den Grundstücken Nr. 4, 5, 6, 9, 10, 13 und 23 des Bestandsverzeichnisses handelt es sich um Landwirtschaftsflächen.
Bei dem Recht Nr. 14 des Bestandsverzeichnisses handelt es sich um ein Nachbarrecht, bestehend aus 1 1/3 von 62 Anteilen Losholzberechtigung am Gemeindewald der Gemeinde Haunetal. Erwerber des Nachbarrechts kann nur sein, wer selbst Grundbesitzer in der Gemeinde Haunetal ist.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
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