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Einfamilienhaus mit Garage

Schneeballweg 16, 48531 Nordhorn, Niedersachsen

Versteigerung in 46 Tagen

Verkehrswert

399.000 €

Termin

9. November 2026

08:45 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

399.000

Wertgrenzen
50 %70 %
199.500279.300

Mindestgebot: Unter 199.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 279.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

9. November 2026 · 08:45 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Raum: 41

Aktenzeichen

0007 K 0030/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 2. November 2026

  • 39.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 9. November 2026

  • 08:45 Uhr
  • Amtsgericht Nordhorn in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %13.950 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.395 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %837 €
Summe Nebenkosten16.182 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

295.182 €

279.000 € Kaufpreis + 16.182 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung39.900 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 14.145 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

175 m²

Preis je m²

2.280 €

Grundstücksfläche

695 m²

Baujahr

2003

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

48531 Nordhorn

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus in der Anliegerstraße Schneeballweg des Stadtteils Stadtflur in Nordhorn, rund 3 km vom Stadtzentrum entfernt. Das zweigeschossige Gebäude (Erdgeschoss und teilweise ausgebautes Dachgeschoss) entstand 2003, ist nicht unterkellert und verfügt neben einer Wohnfläche von 175 m² auch über eine Garage mit Geräteraum.

Die Raumaufteilung im Erdgeschoss umfasst Flur, Wohn-Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, zwei Bäder, Heizungsraum und Abstellräume. Das Dachgeschoss enthält ein weiteres Schlafzimmer, ein Bad und Heizungsraum sowie teilweise nicht ausgebauten Bodenraum. Das Objekt ist eigengenutzt und wird von den Eigentümern bewohnt.

Der äußere Zustand weist Unterhaltungsrückstände an den äußeren Holzbauteilen auf. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, daher beruht die Bewertung auf äußerem Anschein und Bauaktenunterlagen. Die Gas-Brennwertheizung stammt aus dem Baujahr 2003 und war bei der letzten Messung 2020 unauffällig.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Ein mit einem Einfamilienwohnhaus nebst Garage (mit Geräteraum) bebautes Grundstück. Baujahr laut Wert-Gutachten jeweils 2003. Wohnfläche und Nutzfläche laut Wertgutachten: 175 m² und 46 m².

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Massivbau (Hohlschichtmauerwerk mit Außenverblendschale), nicht unterkellert. Satteldach mit Betondachsteinen und Zinkblechrinnen. Kunststofffenster mit Zweifachisolierung und Rollläden. Stahlbetontreppe, Stahlbetondecke über Erdgeschoss, Holzbalkendecke über Dachgeschoss.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.