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Einfamilienhaus (Liquidationsobjekt) in Buchholz

Großenbaumer Allee 318, 47249 Buchholz, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 41 Tagen

Verkehrswert

182.000 €

Termin

4. November 2026

13:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

182.000

Wertgrenzen
50 %70 %
91.000127.400

Mindestgebot: Unter 91.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 127.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

4. November 2026 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215

Aktenzeichen

0653 K 0034/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 18.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Duisburg in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %8.255 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %635 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %381 €
Summe Nebenkosten9.271 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

136.271 €

127.000 € Kaufpreis + 9.271 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung18.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.439 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus (Liquidationsobjekt)

Ort

47249 Buchholz

Amtliche Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein ca. 1907 in 47249 Duisburg-Buchholz errichtetes, einseitig angebautes Einfamilienhaus mit Unterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss. Die Grundstücksgröße beträgt 803 qm. Die Wohnfläche bemisst sich auf insgesamt ca. 75 qm. Der bauliche Zustand ist schlecht. Art und Beschaffenheit des aufstehenden Gebäudes in Verbindung mit der nachgefragten Wohnlage lassen den Schluss zu, dass eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes nicht mehr gegeben ist. Es handelt sich um ein Liquidationsobjekt. Ein wirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer würde die aufstehenden Gebäude abreißen und das Grundstück einer höherwertigeren Nutzung bzw. Neubebauung zuführen.

In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.

Kontaktdaten des Gläubigers:

Telefon 0203 2815823214, zu 23229 - 203784421

Fax 0203 2815823290

Kontoverbindung Sicherheitsleistung:

ZZJ Hamm

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

LB Hessen-Thüringen,

Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.