Kirchstraße 17, 36211 Heinebach, Hessen
Verkehrswert
219.000 €
Termin
25. November 2026
11:00 Uhr
219.000€
Mindestgebot: Unter 109.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 153.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
25. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, EG, Saal 11
Aktenzeichen
0004 K 0044/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 18. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 25. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
163.404 €
153.000 € Kaufpreis + 10.404 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.757 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
36211 Heinebach
Klaava Pro
Grundstück BV-Nr. 2, bebaut mit einem Ein-/Zweifamilienhaus und Scheune, Baujahr ca. 1930. Wohnhaus unterkellert und mit drei Wohnebenen. Modernisierungsmaßnahmen zuletzt 2012. Sanierungsbedarf vorhanden.
Grundstück BV-Nr. 3, bebaut mit einer Garage/Wirtschaftsgebäude. Baujahr ca. 1930, zwei Geschosse. Instandhaltungsbedarf ist vorhanden.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.