Thierbacher Dorfstr. 18, 06721 Thierbach, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
150.000 €
Termin
16. November 2026
10:00 Uhr
150.000€
Mindestgebot: Unter 75.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 105.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
16. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Zeitz Saal 308
Aktenzeichen
0005 K 0016/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Montag, 9. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 16. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
111.090 €
105.000 € Kaufpreis + 6.090 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06721 Thierbach
Einfamilienhausgrundstück mit freistehendem, nicht unterkellertem, zweigeschossigem Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss; BJ vermutlich um 1900 als Stallgebäude, vollständiger Um- und Ausbau zu Wohnzwecken um 1978 sowie überwiegende Instandsetzung/ Modernisierung vermutlich Mitte der 1990er bis Mitte der 2000er Jahre; ca. 127 qm Wohnfläche;
außerdem mit Scheune, Holzschuppen, Geräteschuppen und Grünland
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.