Straße der Einheit 13, 03939 Ausleben, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
67.600 €
Termin
3. November 2026
09:00 Uhr
67.600€
Mindestgebot: Unter 33.800 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 47.320 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
3. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49
Aktenzeichen
0015 K 0025/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 27. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 3. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
49.726 €
47.000 € Kaufpreis + 2.726 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.383 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
03939 Ausleben
Bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr lt. Angabe vom Eigentümer 1916 mit Modernisierungen zwischen 2000 bis 2015. Zum Objekt gehört noch eine eingeschossige Garage aus dem Baujahr 1990. Es sind Bauschäden und Baumängel vorhanden z.B. wesentliche erkennbare Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellers, aufsteigende Nässe bis in die Wände der Wohnräume (Tapeten und Putz lösen sich), starke Schimmelbildung im Bereich der Kellertür (Schwarzschimmel), die Treppe zum OG ist von der Kellerseite stark mit Schimmel befallen. Fußboden im Keller beschädigt, Dämmung im Dach unfachmännisch verlegt (Dampfsperre nicht befestigt oder defekt). E-Anlage teilweide überaltert. Der Raum im OG befindet sich im Rohbauzustand. Es wird empfohlen beim Betreten des Objekts auf Grund des Schimmelbefalls Atemschutz zu tragen. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Bei Erdeingriffen von mehr als 50 cm Tiefe können Belange der archäologischen Denkmalpflege bestehen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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