Käfergasse 13, 55599 Gau-Bickelheim, Rheinland-Pfalz
Termin
30. September 2026
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
30. September 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 107
Aktenzeichen
K 0018/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 23. September 2026
Mittwoch, 30. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
Ort
55599 Gau-Bickelheim
1/2 Anteil EM am
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
| lfd.Nr. | ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 1/3 | Wohnung im Aufteilungsplan | 1 | 2123 BV1 |
an Grundstück
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² |
|---|---|---|---|
| Gau-Bickelheim | Nr 8 Fl-Nr.: 217 | Gebäude- und Freifläche Käfergasse 13 | 349 |
Zusatz zu lfd.Nr. 1: Zusatz zu lfd.Nr. 1: Verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Aufteilungsplan gezeichnet mit Nr. I für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 2123 und Blatt 2124). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch den zu dem anderen Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentumsrecht beschränkt: Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmung durch anderen Wohnungseigentümer; Ausnahmen: Veräußerung an Ehegatten, an Verwandte gerader Linie, durch Zwangvollstreckung, durch Konkursverwalter. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums bezugnahme auf die Bewilligung vom 22.11.1988: Übertragen aus Blatt 1808; Eingetragen am 24.01.1989.
Eingetragen im Grundbuch von Gau-Bickelheim
1/2 Anteil EF am
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
| lfd.Nr. | ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 1/3 | Wohnung im Aufteilungsplan | Nr. 1 | 2123 BV1 |
an Grundstück
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² |
|---|---|---|---|
| Gau-Bickelheim | Nr 8 Fl-Nr.: 217 | Gebäude- und Freifläche Käfergasse 13 | 349 |
Zusatz zu lfd.Nr. 2: Zusatz zu lfd.Nr. 1: Verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Aufteilungsplan gezeichnet mit Nr. I für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 2123 und Blatt 2124). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch den zu dem anderen Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentumsrecht beschränkt: Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmung durch anderen Wohnungseigentümer; Ausnahmen: Veräußerung an Ehegatten, an Verwandte gerader Linie, durch Zwangvollstreckung, durch Konkursverwalter. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums bezugnahme auf die Bewilligung vom 22.11.1988: Übertragen aus Blatt 1808; Eingetragen am 24.01.1989.
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angaben d. Sachverständigen):
Eigentumswohnung mit 5 Zimmern und ca. 126 qm Wohnfläche (Vorderhaus mit seitlichem Anbau), sanierungsbedürftiger Zustand, Wasserschaden vorhanden, Baujahr unbekannt
Lfd. Nr. 1
Verkehrswert: · 71.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Verkehrswert: · 71.000,00 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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