Im Oberen Grund 10, 55545 Bosenheim, Rheinland-Pfalz
Termin
5. November 2026
11:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
5. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2
Aktenzeichen
0035 K 0027/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 29. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 5. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
55545 Bosenheim
Eingetragen im Grundbuch von Bosenheim
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Bosenheim | Flur 7 Nr. 394/64 | Gebäude- und Freifläche Im Oberen Grund 10 | 329 | 1823 BV 4 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
2-3geschossige Doppelhaushälfte mit ausgebautem Kellergeschoss;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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