Wilhelm-Hauff-Straße 35, 59846 Sundern, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
133.000 €
Termin
13. Oktober 2026
10:00 Uhr
133.000€
Mindestgebot: Unter 66.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 93.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
13. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Arnsberg, Hauptgebäude, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Etage 1., Sitzungssaal A 109
Aktenzeichen
0051 K 0012/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 6. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 13. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
99.789 €
93.000 € Kaufpreis + 6.789 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.715 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
59846 Sundern
Lt. Gutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss rechts nebst Kellerraum, sowie Balkon und ein Sondernutzungsrecht an einem Einstellplatz in einem Sechsfamilienhaus. Die Wohnfläche beträgt 85,26 qm. Kein Energieausweis vorhanden. Eine Innebesichtigung konnte nicht erfolgen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.