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Eigentumswohnung in Rostock

Schröderstraße 18, 18055 Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 36 Tagen

Verkehrswert

560.000 €

Termin

30. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

560.000

Wertgrenzen
50 %70 %
280.000392.000

Mindestgebot: Unter 280.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 392.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

30. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Rostock

Versteigerungsort

Zochstraße 13, 18057 Rostock

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

68 K 50-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 23. Oktober 2026

  • 56.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Rostock
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %23.520 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.960 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.176 €
Summe Nebenkosten26.656 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

418.656 €

392.000 € Kaufpreis + 26.656 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung56.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 19.874 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

18055 Rostock

Amtliche Objektbeschreibung

68 K 50-25: Eigentumswohnung in Rostock

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.