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Trauerhalle mit Nebengebäuden in Lüssow

Friedhofsweg 1e, 18276 Lüssow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 48 Tagen

Verkehrswert

29.600 €

Termin

11. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

29.600

Wertgrenzen
50 %70 %
14.80020.720

Mindestgebot: Unter 14.800 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 20.720 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

822 K 14-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 2.960 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %1.260 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %105 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %63 €
Summe Nebenkosten1.428 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

22.428 €

21.000 € Kaufpreis + 1.428 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.960 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.065 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Trauerhalle mit Nebengebäuden

Ort

18276 Lüssow

Amtliche Objektbeschreibung

822 K 14-25: Trauerhalle mit Nebengebäuden in Lüssow

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.