Fersenbruch 68, 45883 Heßler, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
72.000 €
Termin
27. November 2026
09:30 Uhr
72.000€
Mindestgebot: Unter 36.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 50.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
27. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212
Aktenzeichen
0005 K 0086/2024
Nächste Schritte
Freitag, 20. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 27. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
53.650 €
50.000 € Kaufpreis + 3.650 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.535 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
45883 Heßler
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Fersenbruch 68 in 45883 Gelsenkirchen-Heßler im EG links gelegene Eigentumswohnung in einem einseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit ein- und zweigeschossigen Anbauten nebst Kellerraum (7 Wohneinheiten). Raumaufteilung/Orientierung nicht bekannt. Ursprungsbaujahr Mehrfamilienhaus ca. 1951, Baujahr Anbauten unbekannt. Um- und Anbauten DG ca. 2004, Umbauten EG ca. 2007. Wohnfläche ca. 64 m², zum Wertermittlungsstichtag (28.04.2025) leerstehend. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde nicht ermöglicht. Im Gemeinschaftseigentum sind augenscheinlich keine Schäden oder Mängel erkennbar. Gemäß Aushang an der leerstehenden Gewerbeeinheit im Erdgeschoss scheint es jedoch “Bau-, Abluft- und Brandschutzmängel” im Erdgeschoss zu geben. Ob eine Nutzungsänderungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde für die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnraum vorliegt, ist nicht bekannt.
Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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