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Ehemaliges Wirtschaftsgebäude in Bobbin

Bobbin Nr. 53, 17179 Bobbin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 55 Tagen

Verkehrswert

16.000 €

Termin

18. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

16.000

Wertgrenzen
50 %70 %
8.00011.200

Mindestgebot: Unter 8.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 11.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

821 K 10-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 1.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %660 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %55 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %33 €
Summe Nebenkosten748 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

11.748 €

11.000 € Kaufpreis + 748 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.600 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 558 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ehemaliges Wirtschaftsgebäude

Ort

17179 Bobbin

Amtliche Objektbeschreibung

821 K 10-25: Ehemaliges Wirtschaftsgebäude in Bobbin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.