Landwehr 2 e, 58809 Neuenrade, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
256.000 €
Termin
29. September 2026
10:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
256.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 128.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 179.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
29. September 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Altena, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 10, 58762 Altena (Westf.), Etage 1, Sitzungssaal 116
Aktenzeichen
0005 K 0006/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 22. September 2026
Dienstag, 29. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
192.067 €
179.000 € Kaufpreis + 13.067 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.075 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Wohnfläche
136 m²
Preis je m²
1.882 €
Grundstücksfläche
346 m²
Baujahr
2005
Zimmer
3
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
58809 Neuenrade
Einfamiliendoppelhaushälfte in zentrumsnaher Lage Neuenrades, etwa 500 m vom Stadtzentrum entfernt, mit guter ÖPNV-Anbindung und fußläufigen Einkaufsmöglichkeiten. Das eingeschossige Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss wurde 2005 errichtet und wird eigengenutzt durch einen Miteigentümer, ein sofortiger Besitzübergang nach Zuschlag ist möglich.
Das Erdgeschoss bietet Wohnzimmer, Küche, Diele und Terrasse (62,28 m² Wohnfläche), während das Dachgeschoss mit Elternschlafzimmer, zwei Kinderzimmern, Bad und Hauswirtschaftsraum ausgestattet ist (73,85 m² Wohnfläche). Die Gesamtwohnfläche beträgt 136,13 m².
Die äußere Bausubstanz wird als gut bewertet. Jedoch sind Innenbesichtigungen nicht durchgeführt worden. Miteigentümer berichteten von defektem Pufferspeicher mit Feuchtigkeitsschäden, verstopftem Abflussrohr in der Küche, defektem Holzdachfenster und Loch in einem Dachgaubenfenster. Eine rückgebaute Garage (ehemaliges Nagelstudio) und ein unausgestatteter Hauswirtschaftsraum erfordern noch Finalisierung.
Klaava Pro
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine nicht unterkellerte, eingeschossige Einfamiliendoppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Baujahr ist 2005. Die ehemalige integrierte Garage wurde 2007 zum Nagelstudio umgebaut, wurde aber in den letzten Jahren rückgebaut. Die Wohnfläche beträgt rd. 136 m².
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Massivbau mit gemauerten, verklinkerten Außenwänden, nicht unterkellert. Satteldach mit Dachziegeln aus Beton. Kunststofffenster, doppelt verglast.
Befunde des Gutachters · 6 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.