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Zweifamilienhaus mit angebauter Garage in Bondorf

Öhlisbrunnenweg 8, 71149 Bondorf, Baden-Württemberg

Versteigerung in 50 Tagen

Verkehrswert

500.000 €

Termin

13. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

500.000

Wertgrenzen
50 %70 %
250.000350.000

Mindestgebot: Unter 250.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 350.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 94-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 50.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 13. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %17.500 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.750 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.050 €
Summe Nebenkosten20.300 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

370.300 €

350.000 € Kaufpreis + 20.300 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung50.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.745 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit angebauter Garage

Ort

71149 Bondorf

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 94-25: Zweifamilienhaus mit angebauter Garage, Schuppen, Carport in Bondorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.