Zur Karte

Zweifamilienhaus in Bubsheim

Obere Straße 7, 78585 Bubsheim, Baden-Württemberg

Versteigerung in 7 Tagen

Termin

1. Oktober 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

1. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Tuttlingen, Werderstr. 8, Sitzungssaal 4 im Neubau des Amtsgerichts

Aktenzeichen

K 0007/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 24. September 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Donnerstag, 1. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Tuttlingen in Baden-Wuerttemberg
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Ort

78585 Bubsheim

Amtliche Objektbeschreibung

Massives Zweifamilienhaus mit vier Garagen, Baujahr: 1965/1966, Wohnfläche: 188qm, Nutzfläche: 79qm, leerstehend, reine Außenbesichtigung, Öl-Zentralheizung aus 1990, PV-Anlage steht nicht in Schuldnereigentum.; Flurstück 2769, Gebäude- und Freifläche, 975 m²

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.