Hölzenschleifstraße 20, 66693 Saarhölzbach, Saarland
Verkehrswert
105.000 €
Termin
30. Oktober 2026
09:00 Uhr
105.000€
Mindestgebot: Unter 52.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 73.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
30. Oktober 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Merzig, Wilhelmstraße 2, -Sitzungssaal 102
Aktenzeichen
0011 K 0019/2025
Nächste Schritte
Freitag, 23. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 30. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
79.402 €
74.000 € Kaufpreis + 5.402 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.752 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
66693 Saarhölzbach
(ohne Gewähr):
1-2 Familienhaus mit ehemaligem Scheunen-/Stallteil, beidseitig angebaut
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.