Ahrensböker Straße 74a, 23858 Reinfeld, Schleswig-Holstein
Verkehrswert
344.000 €
Termin
7. Oktober 2026
10:30 Uhr
344.000€
Mindestgebot: Unter 172.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 240.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
7. Oktober 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
52 K 2-25
Nächste Schritte
Mittwoch, 30. September 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 7. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
258.593 €
241.000 € Kaufpreis + 17.593 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.219 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus)
Ort
23858 Reinfeld
52 K 2-25: Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus) in Reinfeld
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.