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Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus) in Reinfeld

Ahrensböker Straße 74a, 23858 Reinfeld, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

344.000 €

Termin

7. Oktober 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

344.000

Wertgrenzen
50 %70 %
172.000240.800

Mindestgebot: Unter 172.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 240.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

7. Oktober 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Lübeck

Versteigerungsort

Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

52 K 2-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 30. September 2026

  • 34.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 13 Tagen

Mittwoch, 7. Oktober 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Lübeck
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %15.665 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.205 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %723 €
Summe Nebenkosten17.593 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

258.593 €

241.000 € Kaufpreis + 17.593 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung34.400 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.219 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus)

Ort

23858 Reinfeld

Amtliche Objektbeschreibung

52 K 2-25: Wohnungseigentum (Reihenmittelhaus) in Reinfeld

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.