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Wohnhaus mit Gewerbefläche und umzäuntes Gartengrundstück in Alfdorf

Untere Schloßstraße 72, Maierhofweg, 73553 Alfdorf, Baden-Württemberg

Versteigerung in 15 Tagen

Termin

9. Oktober 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

9. Oktober 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 1-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 2. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 9. Oktober 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Wohnhaus mit Gewerbefläche und umzäuntes Gartengrundstück

Ort

73553 Alfdorf

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 1-23: Wohnhaus mit Gewerbefläche und umzäuntes Gartengrundstück in Alfdorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.