Kaiserstraße 242, 66386 St.Ingbert, Saarland
Verkehrswert
140.000 €
Termin
24. November 2026
08:30 Uhr
140.000€
Mindestgebot: Unter 70.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 98.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
24. November 2026 · 08:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 7 (EG)
Aktenzeichen
0010 K 0012/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 17. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 24. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
105.154 €
98.000 € Kaufpreis + 7.154 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.969 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohnhaus mit Garage
Ort
66386 St.Ingbert
= ohne Gewähr:
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit Garage, Dachgeschoss ausgebaut, unterkellert, überwiegend freistehend, Baujahr unbekannt (jedoch höheres Alter), konservativer Massivbau, Satteldach, Heizung unbekannt.
KG: Diverse Keller, 1 PKW-Garage
EG: Diverse Wohnräume ca. 53,00 m²
DG: Diverse Wohnräume ca. 44,00 m²
Wohnfläche insgesamt ca. 97 m²
Grundstücksgröße: 512 m²
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.