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Wohngebäude mit Nebengebäuden in Cottbus

Richard-Wagner-Straße 14, 03044 Cottbus, Brandenburg

Versteigerung in 55 Tagen

Verkehrswert

360.000 €

Termin

18. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

360.000

Wertgrenzen
50 %70 %
180.000252.000

Mindestgebot: Unter 180.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 252.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Cottbus

Versteigerungsort

Thiemstraße 130, 03048 Cottbus

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

59 K 5-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 36.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Cottbus
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %16.380 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.260 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %756 €
Summe Nebenkosten18.396 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

270.396 €

252.000 € Kaufpreis + 18.396 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung36.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.776 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohngebäude mit Nebengebäuden

Ort

03044 Cottbus

Amtliche Objektbeschreibung

59 K 5-25: Wohngebäude mit Nebengebäuden in Cottbus

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.